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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist im Bereich der Privatversicherungen eigentlich ein noch sehr junger Teilbereich, wobei es Vorläufer der Rechtsschutzversicherung bereits im Mittelalter, und in zwar in Form der so genannten Eidhilfe. Schutzvereine und Interessenverbände, wie zum Beispiel Gewerkschaften, Bauernvereine, Kreditschutzverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, sowie Arbeitgeberverbände entstanden erst im 19. Jahrhundert. Diese machten sich zur Aufgabe ihren Mitgliedern Rechtsrat zu erteilen oder aber Rechtshilfe zu gewähren. Auch die Führung des Schriftwechsels, sowie ihre Mitglieder bei Verhandlungen zu vertreten, gehörte ebenfalls zu deren Aufgaben. 1901 wurde in Hamburg der "Schutzverein deutscher Rheder V.a.G." gegründet. Der Verein wurde von hanseatischen Kaufleuten gegründet. Sinn und Zweck war es dabei bei einer Leistungsverweigerung der Transportversicherer eine finanzielle Unterstützung für ein Gerichtsverfahren zu erhalten. Die Rechtsschutzversicherung schließlich, wie wir sie heute kennen, wurde 1917 in Frankreich eingeführt, und zwar von der D.A.S. La Défense Automobile et Sportive. Die von der D.A.S. La Défense Automobile et Sportive angebotene Rechtsschutzversicherung bezog sich jedoch nur auf den Straßenverkehr. Für die moderne Rechtsschutzversicherung in Deutschland wurde im Jahr 1928 der Grundstein gelegt, als die D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Aktiengesellschaft in Berlin gegründet wurde. Im Jahr 1941 verlegt die D.A.S. ihren Firmensitz von Berlin nach München. Nach dem 2. Weltkrieg begann die Rechtsschutzversicherung immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Beigetragen hierzu haben entsprechende Gesetze. Das zu diesem Zeitpunkt immer noch gültige, aber in einigen Passagen, die darauf abzielten Juden aus dem Rechtsbereich zu verdrängen, nach 1945 bereinigte Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 behielt dabei weiterhin Gültigkeit. Ein Meilenstein in der Rechtsschutzversicherung wurde schließlich 1952 gelegt, in dem der so genannte Aktive Schadenersatzrechtsschutz und der Strafrechtsschutz eingeführt wurde. Ab 1952 konnte man sich daher gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen von Dritten versichern.

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